AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
STEIN-TECHNIK M. Frühwirth Ried/Riedmark, Marbach 19

I. Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Durch Auftragserteilung werden diese anerkannt.

II. Angebote von uns sind immer freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gültigkeit unserer Angebote ist auf 2 Wochen begrenzt. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen und Materialtypen sind mit grösster Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Genauigkeit und Richtigkeit angeführt. Der Kunde hat eine allfällige Auftragsbestätigung unsererseits sofort nach Erhalt zu prüfen. Erfolgt kein schriftlicher Einspruch binnen 3 Tagen, gelten die darin angeführten Bedingungen als vom Kunden vollinhaltlich angenommen.

III. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

IV. Zahlungskonditionen: Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig. Jegliche Abweichung von vorherigen Zahlungsbedingungen muss schriftlich vereinbart werden. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde Betreibungskosten gemäß Zahlungsverzugsgesetz in Höhe von Euro 40,00 zu ersetzen.

V. Lieferung, Transport, Verpackung, Retourware: Vereinbart wird, sofern nichts anders festgehalten wurde, die Lieferung ab Werk oder ab dem jeweiligen Erzeugerstandort. Bei Anlieferung mit LKW wird eine Zufahrtsmöglichkeit für schwere LKW mit Anhänger vorausgesetzt. Lieferungen erfolgen frei Bordsteinkante. Die Gefahr geht mit der Ablieferung der Ware auf den Kunden über. Eine Warenrücknahme ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Kunde ist bei der Warenrückgabe in unserem Unternehmen verpflichtet, die im Lager anfallenden Manipulationskosten zu bezahlen. Sonderanfertigungen können nicht retourniert werden!

VI. Lieferfristen, Rücktrittsrecht: Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, und Vorbereitungsmassnahmen erfüllt hat. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in §3 Abs. 1 und 2 des Konsumentenschutzgesetzes genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn: er selbst die geschäftliche Verbindung angebahnt hat.

VII. Rügepflicht, Gewährleistung und Schadenersatz: Der Vertragspartner hat die Ware im Sinne der §§377 f UGB nach Ablieferung, jedenfalls aber vor der Verlegung auf Mängel, Vollständigkeit, Beschaffenheit und Richtigkeit zu kontrollieren. Allfällige Mängel oder sonstige Abweichungen zur Bestellung hat der Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Ablieferung, jedenfalls aber vor der Verlegung schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel oder sonstigen Abweichungen zur Bestellung, anzuzeigen. Die Reklamation von bereits verlegter Ware ist ausgeschlossen. Behebbare Mängel können nach Wahl durch Austausch, Verbesserung oder Preisminderung behoben werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt die Abnahme oder Lieferung von Waren wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen. Sämtliche Schadenersatzansprüche (auch für Mangelfolgeschäden), ausgenommen für Personenschäden, sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit-soweit zulässig auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Der Händlerregress nach §933b ABGB ist uns gegenüber ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung: Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware einzuziehen und abzuholen.

IX. Gerichtsstand, Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht. Zur Entscheidung von Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. In diesem Fall gilt §14 des Konsumentenschutzgesetzes.

X. Datenschutz: Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Auftrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Auftrages, zum Zwecke der Kundenbetreuung von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.